Non-Voice-Geräte
Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte,
automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte, bei denen die
End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist (z. B. Mobiltelefone, und in
einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind ausgeschlossen.
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Diese Tabelle zeigt die Länder an, die zurzeit den CTR21-
Standard anwenden.
Land
Angewandt
Mehr Tests
Österreich
1
Ja
No
Belgien
Ja
No
Tschechien
No
Keine Angabe
Denmark
1
Ja
Ja
Finland
Ja
No
Frankreich
Ja
No
Deutschland
Ja
No
Griechenland
Ja
No
Ungarn
No
Keine Angabe
Island
Ja
No
Irland
Ja
No
Italien
Schwebend
Schwebend
Israel
No
No
Lichtenstein
Ja
No
Luxemburg
Ja
No
Niederlande
1
Ja
Ja
Norwegen
Ja
No
Polen
No
Keine Angabe
Portugal
No
Keine Angabe
Spanien
No
Keine Angabe
Schweden
Ja
No
Schweiz
Ja
No
Vereinigtes Königreich
Ja
No
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technologies/ctr_21.html
1 Nationale Regulationen gelten nur, wenn das Gerät Pulswahl verwendet (der Hersteller
kann in seinem Handbuch angeben, dass das Gerät nur DTMF-Signale unterstützt, was
zusätzliche Tests überflüssig machen würde).
In den Niederlanden sind für seriellen Anschluss und Anruferkennung zusätzliche Tests
erforderlich.